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Paragraph IV
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Paragraph IV

 

 

in Flensburg

 

 

 

 

Notariat

 

 

Die notarielle Tätigkeit unserer Kanzlei umfasst unter anderem die qualifizierte beratende Gestaltung von:

gesellschaftsrechtlichen Verträgen wie bspw. Gesellschaftsverträgen von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) sowie von Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co KG, Partnerschaftsgesellschaften), etc.,

gesellschafts- und handelsregisterbezogenen Vorgängen wie bspw. Geschäftsführer- und Prokurabestellungen, Gesellschafterwechseln, etc.,

handelsrechtlichen Verträgen,

Unternehmensumwandlungen und Unternehmenskaufverträgen
wie bspw. der Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft oder in eine andere Personengesellschaft, etc.,

Kaufverträgen und Überlassungsverträgen
wie bspw. Grundstückskaufverträgen oder Hofüberlassungsverträgen, etc.,

familien- und erbrechtlichen sowie vorsorgenden Regelungen wie bspw. Testamenten, Eheverträgen, nachehelichen Unterhaltsvereinbarungen, Vorsorge- und Betreuungsvollmachten oder Patientenverfügungen, etc.,

allen weiteren notariellen Beglaubigungen und Vorgängen, die einer qualifizierten und kompetenten notariellen Gestaltung bedürfen.

Ansprechpartner:

Notar Günter Schlüter
Notar Christian Schlüter
Notar Holger Rathje

 

 

 

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Schlüter ▪ Schlüter 2006-2011
Rechtsanwälte und Notare in Flensburg

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