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absolvierte sein Studium der Rechtswissenschaften an der Universität zu Kiel und ist seit 1998 als Rechtsanwalt in Flensburg tätig.
Holger Rathje ist es darüber hinaus von der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer aufgrund seiner besonderen theoretischen und praktischen Erfahrungen gestattet, die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen.
Außerdem ist Holger Rathje Notar bei der Schleswig-Holsteinischen Notarkammer.
Er ist ferner Mitglied in der ARGE Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltsverein, Mitglied des DAV und Mitglied im Rotary Club Flensburger Förde.
Fremdsprache: Englisch
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