Portrait Christian Schlüter
Rechtsanwalt, Notar
Christian Schlüter
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Portrait Momme Bartels
Rechtsanwalt, Notar
Momme Bartels
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Portrait Holger Rathje
Rechtsanwalt, Notar
Holger Rathje
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Notare

Notare sind besonders qualifizierte und erfahrene Juristen, deren Urkunden  für Rechtssicherheit, Rechtsfrieden und Schutz des Unerfahrenen sorgen. Der Notar steht Ihnen als unparteiischer und neutraler Berater in zumeist komplizierten und folgenreichen Rechtsgeschäften zur Verfügung.

Der Notar ist – anders als ein Rechtsanwalt – nicht Vertreter einer Partei, sondern unabhängiger Betreuer aller Beteiligten. Der Notar belehrt über den Inhalt und die Wirkungen des Vertrages, damit eine Benachteiligung eines möglicherweise unerfahrenen Beteiligten ausgeschlossen wird.

Notariellen Urkunden kommt eine hohe Beweiskraft zu: mit ihnen lässt sich noch nach Jahrzehnten die getroffene Vereinbarung belegen. Der Gesetzgeber hat die Mitwirkung eines Notars immer dann zwingend für solche Rechtsgeschäfte vorgeschrieben, die für die Beteiligten weitreichende persönliche oder wirtschaftliche Folgen haben.

Selbstverständlich ist der Notar im Rahmen seiner Berufausübung zur Verschwiegenheit verpflichtet, so dass mit ihm auch vertrauliche Angelegenheiten erörtert werden können. Bei seiner Amtsausübung, insbesondere bei der Urkundsgestaltung, ist der Notar wie ein Richter sachlich und persönlich unabhängig. Er ist allein dem Gesetz unterworfen.  

Im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit des Notars steht immer der Mensch. Denn ebenso wichtig wie äußerste Genauigkeit und fundiertes Wissen ist Verständnis für die Anliegen, Sorgen und Nöte der Ratsuchenden.

Die notarielle Tätigkeit unserer Kanzlei umfasst unter anderem die qualifizierte beratende Gestaltung von:

  • Kaufverträgen und Überlassungsverträgen
    wie bspw. Grundstücksverträgen und Hofüberlassungsverträgen, etc.
  • Familien- und erbrechtlichen sowie vorsorgenden Regelungen
    wie bspw. Testamenten, Eheverträgen, nachehelichen Unterhaltsvereinbarungen
  • Vorsorgevollmacht und Patientenverfügungen
  • Gesellschaftsrechtliche Verträge
    wie bspw. Gesellschaftsverträgen von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) sowie von Personengesellschaften (GbR, oHG, KG, GmbH & Co. KG, Partnerschaftsgesellschaften), etc.
  • Handelsrechtlichen Verträgen, gesellschafts- und handelsregisterbezogenen Vorgängen
    wie bspw. Geschäftsführer- und Prokurabestellungen, Gesellschafterwechseln, etc.
  • Unternehmensumwandlungen und Unternehmenskaufverträgen
    wie bspw. der Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft oder in eine andere Personengesellschaft, etc.

Allen weiteren notariellen Beglaubigungen und Vorgängen,
die einer qualifizierten und kompetenten notariellen Gestaltung bedürfen.

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